Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1918
BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83 (https://dejure.org/1984,1918)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 12 RK 21/83 (https://dejure.org/1984,1918)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 12 RK 21/83 (https://dejure.org/1984,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
    Dort hat sich der Senat mit der Frage befaßt, wie wiederkehrende Sonderzahlungen beitragsrechtlich zu behandeln sind (vgl. auch BSGE 54, 136, 139).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 20/81

    Bereitschaftsdienst - Mehrarbeit - Bereitschaftsdienstvergütung - Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
    Hier bietet sich vor allem eine Anlehnung an die Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO an, wo einmalige Bezüge zu berücksichtigen sind, deren Zahlung für den Beschäftigten nach der bisherigen Übung auch künftig mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil des Senats SozR 2200 § 165 Nr. 65 S. 90).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
    Die vorliegende Entscheidung steht zu den Urteilen des Senats vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - (SozR 2200 § 160 Nr. 9) und vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - (SozR 2100 § 14 Nr. 9) nicht in Widerspruch.
  • BSG, 09.07.1980 - 12 RK 44/79

    Einmalige Zuwendungen - Jahresabschlußvergütung - Berücksichtigung im

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
    Die vorliegende Entscheidung steht zu den Urteilen des Senats vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - (SozR 2200 § 160 Nr. 9) und vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - (SozR 2100 § 14 Nr. 9) nicht in Widerspruch.
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 51/79
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
    Das Urteil des Senats vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - (USK 80225) betraf zwar die Versicherungspflicht, führte jedoch schon aus prozessualen Gründen zur Zurückverweisung, so daß dort trotz der abschließenden Ausführungen zu den Sonderzahlungen über deren Berücksichtigung in der Sache nicht entschieden worden ist.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Voraussetzung, dass das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen regelmäßig im Monat - und nicht nur gelegentlich - die Grenze von 400 Euro unterschreitet (zum Begriff der "Regelmäßigkeit" bei geringfügig Beschäftigten und den sich hieraus ergebenden Anforderungen vgl BSG Urteil vom 28.2.1984 - 12 RK 21/83 - SozR 2100 § 8 Nr. 4 S 4 ff und Urteil vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 10 ff).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 57/05

    Sozialrechtliches Entstehungsprinzip für Beurteilung der Steuerfreiheit von

    Zu dem "regelmäßig im Monat" (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) erzielten Arbeitsentgelt gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch unregelmäßige Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soweit sie bei vorausschauender Betrachtung mit hinreichender Sicherheit innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von einem Jahr zu erwarten sind (BSG-Urteile vom 28. Februar 1984 12 RK 21/83, Sozialrecht --SozR-- 2100 § 8 Nr. 4; vom 26. Oktober 1982 12 RK 8/81, BSGE 54, 136, SozR 2200 § 393 Nr. 9; so auch Seewald, a.a.O., Rz 10 und 12; Figge in Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis, § 8 SGB IV Rz 6; Figge, Der Betrieb --DB-- 2001, 2650; Bauer/Schuster, DB 1999, 689).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - L 11 KR 1160/03

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - geschuldetes Arbeitsentgelt - Zufluss- bzw

    Zur Unterstützung ihrer Ansicht fügte die Beklagte einen Auszug aus "Deutsche Rentenversicherung" 2003, 105 ff., Kopien der Urteile des BSG vom 28.02.1984 - 12 RK 21/83 und vom 21.05.1996 - 12 RK 64/94 - sowie einen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.08.2002 - L 5 B 41/02 - KR ER und ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2003 - L 5 KR 73/02 - bei.

    Das BSG hat in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 28.02.1984 - 12 RK 21/83 - dargelegt, es komme auf das im Laufe eines Jahres mit hinreichender Sicherheit zu erwartende Arbeitsentgelt an, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch bestehen müsse und ohne Rücksicht darauf, wann der Anspruch entstehe.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 3913/13

    Rückwirkender Eintritt der Sozialversicherungspflicht - Zusammenrechnung mehrerer

    Ob die für die Geringfügigkeit maßgebende Entgeltgrenze regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unterschritten bzw. regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich überstiegen wird, beurteilt sich im Wege einer vorausschauenden Betrachtung (vgl. zum Entwurf eines Sozialgesetzbuchs - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Bundestags-Drucksache 7/4122 S. 43 zu Artikel I § 8 Abs. 1 Nr. 1; BSG, Urteile vom 28. Februar 1984 - 12 RK 21/83 - juris Rn. 14, vom 11. Mai 1993 - 12 RK 2391 - juris Rn. 15 und vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R - juris Rn. 15 ff. m.w.N.; Senatsurteil vom 15. April 2011 - L 4 R 2928/09 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 4 KR 534/13
    Die von der Klägerin vorgenommene "Anrechnung" des im Jahr 2007 gezahlten freiwilligen Urlaubsgeldes auf den im Jahr 2005 und 2006 gezahlten Tariflohn entspricht nicht der Systematik des SGB IV. Wie bereits das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 28. Februar 1984, Az.: 12 RK 21/83, abgedruckt in JURIS, ausgeführt hat, kommt es bei der Frage, ob gewährte Sonderzahlungen zum regelmäßigen Entgelt gehören, darauf an, ob der Empfänger einer Sonderzahlung ihre Gewährung bei vorausschauender Betrachtung mit hinreichender Sicherheit erwarten und als Teil seines Einkommens einplanen kann.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 28. Februar 1984 (a.a.O.) weiterhin ausführt, werden durch die Berücksichtigung von Zuwendungen, die nur einmal im Jahr, aber jedes Jahr aufs Neue gezahlt werden, praktisch alle wiederkehrenden Einnahmen bei der Entscheidung über Versicherungspflicht oder -freiheit erfasst.

    Das vom BSG in seinem Urteil vom 28. Februar 1984 (a.a.O.) angeführte Argument, dass die Gefahr besteht, durch in freiwillige Sonderzahlungen umgewandeltes Arbeitsentgelt könne sogar die Versicherungspflicht umgangen werden, trifft uneingeschränkt auch auf die Berechnung der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu.

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 1/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Frage, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ausnahmsweise eine versicherungsfreie entgeltgeringfügige Beschäftigung vorliegt, auf der Grundlage einer vorausschauenden Betrachtungsweise zum Zeitpunkt des Eintritts in die Beschäftigung zu beurteilen ist (s bereits BSG Urteil vom 20.10.1960 - 7 RAr 80/58 - BSGE 13, 98, 100 = SozR Nr. 1 zu § 75a AVAVG aF = juris RdNr 14 - unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Reichsversicherungsamts; BSG Urteil vom 30.5.1978 - 7 RAr 48/77 - SozR 4100 § 102 Nr. 3 S 3; erstmals zu § 8 SGB IV vgl BSG Urteil vom 28.2.1984 - 12 RK 21/83 - SozR 2100 § 8 Nr. 4 S 4; s auch BSG Urteil vom 21.5.1996 - 12 RK 64/94 - BSGE 78, 223, 225 = SozR 3-2500 § 226 Nr. 2 S 3; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, RdNr 28; ausführlich BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 15/09 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 15 ff; BSG Urteil vom 23.4.2015 - B 5 RE 19/14 R - BSGE 118, 282 = SozR 4-2600 § 5 Nr. 7, RdNr 14; zum Überschreiten des regelmäßigen Arbeitseinkommens iS des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG ebenso BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 LW 1/17 R - BSGE 128, 1 = SozR 4-5868 § 3 Nr. 4, RdNr 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 5/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Busunternehmens zu

    Ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 EUR (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV aF) übersteigt, ist danach zu beurteilen, welche Zahlungen der Beschäftigte bei vorausschauender, den Zeitraum eines Jahres umfassender Betrachtung zu erwarten hat (BSG, Urteil vom 28. Februar 1984 - 12 RK 21/83 -, SozR 2100 § 8 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - L 8 R 920/10
    Im Übrigen sind auch Entgeltbestandteile zu berücksichtigen, wenn ihre Zahlung nach der bisherigen Übung auch künftig mit hinreichender Sicherheit zu erwarten war, ohne dass es darauf ankäme, ob ein entsprechender (arbeitsrechtlich durchsetzbarer) Anspruch bestand (vgl. BSG, Urteil v. 28.2.1984, 12 RK 21/83, Rdnrn. 13, 17, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 1 K 2126/11

    Anpassungsgeld

    Unregelmäßig wäre ein Einkommen, das im Rahmen eines auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses erzielt wird, nur dann, wenn es sich um eine Jubiläumszuwendung handelt oder um eine einmalige tarifliche Sonderzahlung, wie sie der Kläger im März 2010 in Höhe von 15, 00 EUR erhalten hat (BSG, Urt. v. 28.02.1984 - 12 RK 21/83, TZ 14; Urt. v. 11.05.1993 - 12 RK 23/91 -, TZ 15; Urt. v. 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R -, TZ 14; Schlegel in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2010, § 8 SGB IV, TZ 38) Der Bezugszeitraum des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist der Monat.

    Sofern das regelmäßig zu erwartende Arbeitsentgelt Sonderzahlungen umfasst, die nur einmal im Jahr ausgezahlt werden, wie dies beim Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld der Fall ist, so sind diese Beträge auf die einzelnen Monate des Jahres zu verteilen und nicht nur in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie ausgezahlt werden (BSG, Urt.v. 28.02.1984 - 12 RK 21/83 -, TZ 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 4861/05

    Ermittlung der Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Einnahmen zum

    Einmalige Einnahmen sind gleichmäßig auf alle Monate des Kalenderjahres, in dem sie ausgezahlt werden, zu verteilen und den Monatsbezügen hinzuzurechnen (BSG Urteile vom 17.08.1982 - 3 RK 68/80 - und vom 28.02.1984 - 12 RK 21/83 -).
  • SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 41/22

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Rentenbezieher - kurzfristige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 67/13

    Abhängig Beschäftigter; LKW-Fahrer; unständige Beschäftigung; Versicherungpflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2004 - L 16 B 22/04

    Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 08.02.1990 - L 1/8 KR 1359/88

    Urlaubsabgeltung; Berechnung; Jahresarbeitsverdienst; Vereinbarung;

  • BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 58/85

    Versicherungspflicht - Lehrer - Erzieher - Selbständig - Mechanische Verrichtung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 435/15
  • BSG, 09.02.2007 - B 12 KR 5/06 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2002 - L 1 KR 7/02

    Geringfügige Beschäftigung - Überschreiten der Entgeltgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht